AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Angebot:

Ein Angebot der Firma Lenard Tor- und Zaunsysteme e.K. bezieht sich auf Zaunsysteme, Toranlagen, Eingangspforten, Haustüren, Carports, deren Zubehör und eventuelle Montagearbeiten. Im Angebot werden Details wie Bemusterung, Art des Verlaufs (Bogen), Beschichtung (Farbe), Höhe, Breite, Antriebe etc. beschrieben. Das Angebot wird zum Auftrag, sobald der Kunde dies schriftlich der Lenard Tor- und Zaunsysteme e.K. zukommen lässt. Wenn vom Kunden gewünscht, kann er nach Absprache ein Aufmaß vor Ort bekommen. Wenn kein vor Ort Termin vereinbart wird, muss der Kunde uns auf seine Verantwortung die Maße zukommen lassen. Dem schließt sich unsererseits die Erstellung einer Zeichnung mit nochmaliger genauer Auflistung des gewünschten Produktumfanges und (gegebenenfalls) auszuführender Arbeiten an. Bei Abweichungen zum eingangs erwähnten Angebots, wird dieses überarbeitet. Liegen uns Vertrag und Zeichnung unterschrieben bei getätigter Anzahlung (siehe unten) vor, führt dies zur Auslösung der Bestellung. Bei einem schriftlichenAuftrag welcher im Nachgang vom Kunden storniert wird, wird eine Stornogebühr in Höhe von 10% des Auftragswert in Rechnung gestellt. Mit Beauftragung erkennt der Kunde die Stornokosten automatisch an. Aufträge die sich bereits in Produktion befinden, können nicht mehr storniert werden.

 

Bestellung:

Die Bestellung erfolgt unmittelbar beim Hersteller. Nach der Bestätigung und Rücksendung der erforderlichen Bestellunterlagen und Eingang der Anzahlung erfolgt die Produktionsfreigabe im Werk. Wird nur ein Schiebetor bestellt, genügt anstelle einer Zeichnung ein Laufrichtungsvordruck. Bei Bestellung von Zweiflügeltoren, Pforten, Pfosten sowie Klein- oder Ersatzteilen wird keine Zeichnung erstellt. Die Zaunaufteilung soll dem Käufer als Informationsmaterial überjeweilige Zaunanlage dienen. Es werden Höhe, Breite, und optische Darstellung (Bogenverlauf) angegeben. Alle Skizzenwerden mit einer geraden Bodenfreiheit gefertigt. Gefälle oder ähnliches wird nicht skizziert. Hier werden standardmäßig alle Toranlagen waagerecht und Zaunanlagen abgestuft (dem Gefälle angepasst) verbaut.

Mit der Bestellung einer Anlage bei Lenard Tor- und Zaunsysteme e.K. erlaubt uns der Kunde die Registrierung in der Firmenreferenzliste.

 

Zahlungsbedingungen:

Mit der Bestellung ohne Montage wird bei einem Gesamtwert bis 5.000,00 € eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragswertes (brutto), bei über 5.000,00 € eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes (brutto) fällig. Der Restbetrag für das Material, muss bei Bekanntgabe der Lieferung, spätestens am Tag der Lieferung beim Fahrer bezahlt werden. Bei Bestellungen mit Montage wird der Restbetrag bei einer separaten Lieferung für das Material getrennt in Rechnung gestellt. Ohne Zahlungsnachweis kann die Ware nicht entladen werden. Die restlichen Montagekosten müssenbei Übergabe (durch den Monteur / Montageleiter) erfolgen bzw. nachgewiesen werden.

 

Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt bei Mängeln oder einer Reklamation mit eigenen Ansprüchen gegenüberZahlungsansprüchen von Lenard Tor- und Zaunsysteme e.K. aufzurechnen, soweit diese nicht von der Firma Lenard Tor- und Zaunsystem e.K. schriftlich anerkannt wurden. Berechtigte Reklamationen werden nach vollständiger Zahlung bearbeitet.

 

Lieferung / Annahme:

Die Lieferung erfolgt bis 14 Wochen nach Eingang der Anzahlung bzw. ab Bestätigung der letzten Werkszeichnung. Aufgrundder aktuellen Beschaffenheit am Rohstoffmarkt, kann es hier zu Verzögerungen kommen. Diese werden dann frühzeitig demKunden mitgeteilt (per Mail)

Wird die bestellte Ware aus welchen Gründen auch immer- nicht abgenommen (Annahmeverzug), fallen ab der fünfzehnten Kalenderwoche ab Bestellung (wenn nicht anders vertraglich vereinbart) wöchentliche Lagergebühren in Höhe von 98,- € brutto an! Zwei bis vier Tage vor der Lieferung wird der Kunde über das Datum und die voraussichtliche Uhrzeit der Lieferung informiert. Ein festgelegter Liefertermin kann durch höhere Gewalt bis zu 14 Werktagen verschoben werden. Der Kunde wird davon umgehend in Kenntnis gesetzt. Die Lieferung erfolgt zur angegebenen Lieferadresse des Kunden. Die gelieferten Waren werden mit Unterstützung des LKW-Fahrers entladen und bis maximal 10 Meter auf das Grundstück der genannten Lieferadresse verbracht. Der Lieferant und die Firma Lenard Tor- und Zaunsysteme e.K. übernehmen nach derEntladung keine Haftung bei Diebstahl. Bei der Lieferung von Privatschiebetoren hat der Auftraggeber Helfer in ausreichender Menge bereit zu stellen, um den Entladevorgang zu unterstützen. Bei der Lieferung (sowie für den Zeitraum der Montage) von Industrietoren muss ein Krandienst, Gabelstapler oder ähnliches Hebezeug inkl. Führer zur Verfügung gestellt werden. Der Liefertermin ist kein Montagetermin. Ein eventueller Montagetermin wird separat mit dem Kunden vereinbart. Das Material ist sofort auf Vollzähligkeit und offensichtliche Transportschäden zu prüfen. Im Fall, dass das Material unvollständig ist oder einen Transportschaden aufweist, ist dies schriftlich vom Fahrer und Empfänger auf dem Lieferschein zu vermerken und innerhalb 24 Stunden, bei verdeckten Schäden, innerhalb 48 Stunden nach Lieferung bei uns per Mail zu melden. Eine spätere Reklamation ist ausgeschlossen.

 

Montage:

Bei Montagebeginn stellt der Kunde einen Stromanschluss und einen Wasserzugang unentgeltlich zu Verfügung. Bei der Lieferung von Industrietoren muss ein Krandienst, Gabelstapler oder ähnliches Hebezeug inkl. Führer über den Zeitraum derMontage zur Verfügung gestellt werden.

Bei Montagebeginn (1. Tag) werden den Technikern Leitungspläne über Medien, wie Telekomkabel, Wasser, Gas, Strom, Fernsehen etc. zur Verfügung gestellt. Stellt der Kunde bzw. Auftraggeber diese nicht bereit, übernimmt der Auftraggeber dievolle Haftung für evtl. Beschädigungen von Leitungen bzw. Rohren.

Die Demontage von Altanlagen und deren Entsorgung, sowie die Entsorgung von Erdaushub, alten Fundamenten, Betonresten etc. gehört nicht zum Leistungsumfang sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde. Sind elektrische Antriebe, Sprechanlagen etc. im

 

Angebot vorhanden, werden notwendige Kabel zum Bereich der Zaunanlage bzw. zu den Antrieben vom Auftraggeber oder einer von Ihm beauftragten Firma verlegt. Die Montage einer Zaun- oder Toranlage ist für normale Bodenverhältnisse, ohne Betonreste, alte Fundamente, Findlinge etc. berechnet (Bodengruppen 2 bis 4 nach DIN 18 196). Werden im Erdreich alte Betonreste, Streifenfundamente, Wurzeln oder Steine vorgefunden, kann die Montage abgebrochen werden. Nach eingehender Beratung mit dem Kunden und dem Montageteam wird ein neuer Montagepreis festgesetzt. Zur Montageleistung gehören: Betonieren aller Pfosten im Erdreich bzw. Verschraubung auf einem Mauerwerk. Aushub und Erstellung eines Fundamentes für ein Schiebetor. Einbau aller Zaunfelder, Tore und Pforten sowie deren Einstellung bzw. Ausrichtung und gegebenenfalls elektrischer Anschluss. Es werden weder elektrische Fremdfabrikate angeschlossen (z. Bsp. Antriebe, GSM-Module oder ähnliches) noch vom Kunden bereitgestellte Briefkästen montiert! Der Anschluss der elektrischen Leitungen findet ausschließlich im Bereich der Zaunanlage und nicht im Hausinneren statt. Pflasterarbeitenjeglicher Art sind kein Bestandteil der Montage. Der Verkäufer übernimmt – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – keine Haftung für Sach- und Vermögensschäden, die bei der Montage entstehen. Hierzu zählen insbesondere: Beschädigungen von Leitungen bzw. Rohren, wenn der Kunde keine Leitungspläne (§ 5 Abs. 2) zur Verfügung gestellt hat, Beschädigungen, wie Bruch, Riss, Verschmutzungen und/oder Undichtigkeit, auf und an bauseitigen Erzeugnissen, wie Garagen, Mauerwerken, Sockeln, Bodenplatten und ähnlichem und Beschädigungen, die durch Ausgrabungen, Bohrungen oder Installationen entstehen.

 

Fertigstellung und Übergabe:

In der Regel erfolgt mit dem zweiten Montagetermin die Fertigstellung und damit die Übergabe der Zaunanlage mitgleichzeitiger Bezahlung des Montagebetrages in bar oder per Überweisungsbeleg. Der Auftraggeber ist verpflichtet beidieser Übergabe anwesend zu sein, da die Bedienung vom Montagemitarbeiter erklärt wird und eventuelle Beanstandungen geltend gemacht werden können. Sollte der Auftraggeber diesen Termin nicht wahrnehmen können muss ein individueller Termin vereinbart werden, welcher als Zusatzleistung gilt.

Alternativ kann der Auftraggeber eine Person zur Abnahme und Zahlung stellen. Der Auftraggeber hat ansonsten die Möglichkeit alle wichtigen Informationen aus der Anleitung zu entnehmen. Bei berechtigten Mängeln und Beanstandungen steht uns das Recht zu, den beanstandeten Gegenstand (auch mehrmals) nachzubessern, Ersatz zu liefern oder zur Gutschrift zurückzunehmen. Optische Mängel werden nach DIN-Norm beurteilt, wonach alle Mängel mit unbewaffnetem Auge aus 3 Meter Entfernung bewertet werden.

 

Betriebsferien:

Die Firma Lenard Tor- und Zaunsysteme e.K., hat in den Sommer- und Weihnachtsferien des jeweils laufenden Jahres in den einzelnen Abteilungen Betriebsferien. Die davon betroffenen Abteilungen ist die Logistik (Lieferungen) und die Montage.Während der Betriebsferien kann es zu Verzögerungen in der Lieferabfolge sowie dem Montagetermin kommen. Diese sind wie Feiertage in der Berechnung der aufgeführten Lieferzeiten nicht zu berücksichtigen und können sich um diese entsprechend verlängern. Der Verkauf und Beratung stehen weiterhin zur Verfügung.

 

Herstellergarantie:

Die Herstellergarantie auf alle elektrischen und mechanischen Bauteile des Produktes und den Aufbau durch die FirmaLenard Tor- und Zaunsysteme e.K. beträgt 2 Jahre (siehe DIN EN 13241-1.)

Die Herstellergarantie auf Rostbeständigkeit der Firma Wisniowski auf feuerverzinkte Privat und Industriesysteme beträgt 2 Jahre, auf feuerverzinkte und pulverbeschichtete Privat- Systeme bis zu 10 Jahre. Auf verzinkte und Polyester beschichtete Industrieschiebetore mit der Typbezeichnung PI 130 und PI 200 bis 5 Jahre und auf alle übrigen feuerverzinkte und Polyester beschichteten Industrieanlagen (PI 95, Pforten. Drehflügeltore, Gitterpaneele und Pfeiler) bis 10 Jahre. Für den sicheren Betrieb der elektrischen Toranlagen ist der Betreiber verantwortlich! Um dies sicher zu stellen, sind inregelmäßigen Abständen (mind.1 x jährlich) Prüfungen und Wartungen durch einen Sachkundigen vorzunehmen. Werden vorgegebene Wartungsintervalle nicht eingehalten, erlischt für den Betreiber jeglicher Garantieanspruch gegenüber dem Fachhändler oder Hersteller. Bei Beanstandungen oder evtl.

Qualitätszweifeln vom Auftraggeber kann auf dessen Kosten ein Sachverständiger für Stahl, Schlosserei und Schmiedetechnik bestellt werden. Dieser überprüft bei Bedarf die Qualitätsnormen und erlaubte Toleranzen. Die Firma Wisniowski arbeitet mit den höchsten Qualitätsnormen und Siegeln des Qualitätszertifikates ISO 9001. Lenard Tor- und Zaunsystem e.K. versichert, dass die von uns vertriebenen Toranlagen den europäischen Normen wie folgt gerecht werden:Allgemeintoleranzen für Schweißkonstruktionen nach PN- EN ISO 13920 - BH Längenmaße, Winkel, Form und Lage nach PN – EN 22768 – 1- c.

Zinkschichten nach PN – EN ISO 1461. Anstrich nach den „Technischen Forderungen für Qualitätszeichen QUALICOAT fürFarben Lacke und Pulverschichten” Alle Tore entsprechen der neuen Produktnorm und sind nach DIN EN 13241-1Qualitätsmanagementsystems DIN ISO 9001 hergestellt.

Bei Bestellungen von verschiedenen Zaunanlagen von verschiedenen Herstellern, Mix Zaunanlagen von der Serie Modern Zaun und AW Wisniowski, kann es zu Farblichen Abweichungen in RAL-Beschichtung kommen-keine 100 %Übereinstimmungen der Farben.

 

Bewertungen, Beschreibungen, Öffentliche Meinung:

Lenard Tor- und Zaunsysteme e.K. weist ausdrücklich darauf hin, dass wir uns jegliche öffentliche Meinungsäußerung, egal ob positiv oder negativ, auf öffentlichen Portalen gutheißen. Bei Problemen bitten wir, vorab mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir Probleme im Interesse beider beseitigen können. Unsachliche Werturteile und unwahre Tatsachenbehauptungen können das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen. Dieses ist grundrechtlich durch Art. 1 Abs. 1 GG i. V.m. Art. 2 Abs. 1 GG geschützt. Darüber hinaus können Bewertungen das Recht des Betroffenen am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzen. Dieses umfasst unter anderem den Kundenstamm eines Unternehmens und ist durch § 823 Abs. 1 BGB geschützt. Rufschädigende Bewertungen können den Gewerbebetrieb des Betroffenen empfindlich schädigen, so dass auch hier Ansprüche des Betroffenen bestehen können. Neben dem Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung kann auch ein Schadensersatzanspruch gegen den Bewertenden bestehen, welcher sich bei der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus § 823 Abs. 1, § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 185 ff StGB ergibt.

 

Der Geschäftspartner akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Geschäftsgebaren in diesem Sinne. Solltedieses Verletzt werden, können Vertragsstrafen bis zu 5000,- € verhängt und eine Klage auf Schadensersatz gestellt werden.

 

Torproduktnorm DIN EN 13241-1

Der Betreiber ist für den sicheren Betrieb der Toranlage verantwortlich. Deshalb ist in regelmäßigen Abständen (je nachNutzungshäufigkeit und Einsatzgebiet, jedoch mindestens einmal jährlich) eine Prüfung und Wartung durch einen Sachkundigen vorzunehmen (Inspektion), sonst erlischt der Anspruch auf die Gewährleistung.

Für jedes elektrisch betriebene Tor empfiehlt die Firma Lenard Tor- und Zaunsystem e.K. ein Sicherheitspaket bestehend aus 5 Druckleisten und einer Lichtschranke. Bei Verzicht auf verschiedene Sicherheitskomponenten, liegt die Verantwortung bei dem Auftraggeber selbst. Bei Toranlagen die meist aus Kostengründen nicht mit dem vollen Sicherheitspaket ausgestattet sind, übernehmen die Kunden selbst die Verantwortung bei der Inbetriebnahme (auch wenn die Firma Lenard Tor- und Zaunsysteme e.K. das Tor montiert hat).

 

Internet-Bestellung:

Wird Ware im Internet über unseren Shop bestellt, geht der Kunde einen rechtsgültigen Vertrag ein, sobald er nachÜberprüfung seiner Daten den Button „Kostenpflichtig bestellen“ betätigt. Eine Auftragsbestätigung wird automatisch generiert und dem Kunden per Mail zugeschickt. Die Bestellung erfolgt unmittelbar beim Hersteller. Nach dem Eingang der Anzahlung erfolgt die Produktionsfreigabe im Werk.

 

Änderung, Storno eines Auftrages:

Änderungen laut Kundenwunsch, nach Auftragserteilung (ausgenommen Änderung auf Grund eines Aufmaßes), werden mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,00 € (inkl. MwSt.) berechnet und gesondert in Rechnung gestellt.

Da es sich bei den Produkten von Lenard Tor- und Zaunsysteme e.K. um keine Standardwaren handelt, gibt es kein Widerrufsrecht vom Vertrag. Alle bestellten Waren werden speziell nach Maß, Farbe, Laufrichtung und Ausstattung also auf„Kundenwunsch“ angefertigt und passen folglich auch in kein anderes Grundstück! Bei Nichtabnahme der Ware wird eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 50 % des vereinbarten Warenwertes festgelegt.

Bei Rückerstattungen, auf Grund von Überzahlung oder Fehlüberweisung, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € (inkl. MwSt.) berechnet.

 

Streitbeilegung:

Lenard Tor- und Zaunsysteme e.K. ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einerVerbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSGB) teilzunehmen.

Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

 

Gerichtsstandklausel nach § 38 Abs. 1 ZPO

Ist der Vertragspartner von Lenard Tor- und Zaunsysteme e.K. Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist 45770 Marl Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis.